Allgemeine Geschäftsbedingungen
Robin Müller-Schober | Torsten Schmeckenbecher | Zied Lakdhar (folgend SC genannt; Stand September 2009)
1. Leistungsgegenstand
a) SC verpflichtet sich, seine Klienten individuell durch gegenseitig vereinbarte Maßnahmen in Form von Trainingsbetreuung und Gesundheitsförderung professionell zu betreuen.
b) Der Ablauf und die Organisation der Betreuung obliegt ganz allein SC, wird aber immer mit dem Klienten abgesprochen.
c) Es besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit, jedoch steht SC seinen Klienten Montag bis Freitag von 06:30 – 22:00 Uhr, Samstag von 08:00 – 20:00 Uhr und sonntags nach Absprache, zur Verfügung.
2. Training
a) Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 55 - 60 Minuten. Darüber hinausgehende Trainingseinheiten werden prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Kürzere Trainingseinheiten müssen abgesprochen werden.
3. Preisgestaltung und Zahlung
a) Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste. SC behält sich eine Preisänderung vor, verpflichtet sich aber diese Änderungen dem Klienten umgehend und mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
b) Die Rechnungsstellung von SC erfolgt in aller Regel monatlich, außer es wird anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt Bar oder per Überweisung ohne Abzug und innerhalb 14 Tage nach Erhalt, auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
4. Sonstige Kosten
a) Falls der Klient Leistungen wünscht, die nicht im Leistungs-Angebot von SC liegen (z.B. Platzmieten, Leihgebühren, Eintrittsgelder, Hotelkosten, etc.), oder im Leistungsangebot von SC liegen, jedoch aber mit weiteren Kosten (z.B. Materialkosten Leistungsdiagnostik) verbunden sind, müssen diese vom Klienten getragen werden. Sonstige Kosten werden bevor sie entstehen immer mit dem Klienten abgesprochen.
5. Haftung
a) Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von SC um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
b) Der Klient hat sich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Betreuung auftreten können, eigenverantwortlich zu versichern. Das gilt auch für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
c) SC schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Sach- oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungshilfen verursacht wurde.
d) SC haftet nicht für Risiken im allgemeinen Sinne wie z.B. Erkältungen, Prellungen, Verstauchungen oder beschädigte Kleidung, die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsform einhergehen können. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
e) Nimmt der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von SC empfohlenen Anbietern in Anspruch, tut er dies in eigener Verantwortung.
f) SC übernimmt keine Gewährleistung auf Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
g) Die aus diesen Leistungen entstandenen Kosten übernimmt der Klient in der Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
h) Kauft SC im Auftrag des Klienten Produkte ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SC.
6. Termineinhaltung
a) Ist der Klient zu einem ausgemachten Termin verhindert, hat der Klient schnellstmöglich abzusagen. Spätestens jedoch 8 Stunden vor Trainingsbeginn.
b) Geschieht das nicht, steht es SC zu, das Honorar für gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen.
c) Die Entscheidung über die Durchführung der gebuchten Einheit, z.B. aufgrund von gesundheitlichem Zustand des Klienten oder aufgrund von Wetter- und Umgebungsverhältnissen, kann spontan von SC in Absprache mit dem Klienten getroffen werden.
d) Bei Krankheit oder Urlaub von SC kann in Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. Der Klient hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von SC.
7. Ersatzansprüche
a) Ausgemachte Buchungen müssen von SC nicht rückbestätigt werden.
b) SC verpflichtet sich ausgemachte Buchungen, im Falle von Krankheit oder sonstiger Verhinderungen (z.B. starkes Verkehrsaufkommen), schnellstmöglich abzusagen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
c) Ist diese Buchung schon bezahlt, verpflichtet sich SC diese zurückzuerstatten oder einen Ersatztermin anzubieten.
8. Datenschutz / Geheimhaltung
a) Der Klient kann jederzeit über die Löschung seiner Daten bestimmten. SC verpflichtet sich der Geheimhaltung über jegliche Informationen des Klienten gegenüber Dritten.
b) Eine Ausnahme dieser Geheimhaltung dient nur zu Zwecken zur Förderung der Gesundheit des Klienten, z.B. gegenüber Hausarzt oder Notarzt.
c) Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SC Stillschweigen zu bewahren. Auch nach Beendigung der Betreuung.
9. Sonstige Vereinbarungen
a) SC und der Klient erkennen Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt wurden (persönlich, telefonisch, Email).
b) Als Gerichtsstand gilt Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
